Staatliche Regionalplanung

Regionalpläne als zentrales Steuerungsinstrument zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums

Seit 2009 ist die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr für die Regionalplanung in den elf kreisfreien Städten und den vier Kreisen des Verbandsgebiets zuständig.

Raumordnungspläne sind zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne. Auf Bundesebene ist dies der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz. In NRW gehören dazu insbesondere der Landesentwicklungsplan NRW und die Regionalpläne. Nach § 2 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW ist Regionalplanung die Planung für die Gebiete der fünf Regierungsbezirke Detmold, Köln, Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Planung für das RVR-Gebiet.
Regionalpläne sind das zentrale Steuerungsinstrument zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie schaffen nachhaltige Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie für fachrechtliche Genehmigungsverfahren.

Gut zu wissen

Das Ruhrparlament, die RVR-Verbandsversammlung, ist nach dem Landesplanungsgesetz NRW der regionale Planungsträger.
Es trifft insbesondere die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Aufstellung des Regionalplans.

Regionalplan Ruhr für die Metropole Ruhr

Von der Region für die Region

Der Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) ist mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28.02.2024 in Kraft getreten.

Er ist das zentrale Instrument der Regionalplanung in der Metropole Ruhr. Der Regionalplan Ruhr als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel sowie den Struktur- und Klimawandel.

Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Regionalplan Ruhr

Alle Informationen zum Regionalplan Ruhr erhalten Sie hier.

Karte des Regionalplans Ruhr

Übersicht der Planungsebenen

Textliches Schaubild zu den Planungsebenen
Schaubild: RVR/2022

Siedlungsentwicklung: Monitoring und Bedarfe

Im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsberechnung ermittelt die Regionalplanungsbehörde Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe, die in den Regionalplänen als Siedlungsbereiche festzulegen sind.

mehr dazu

Plattform Regionale Kooperationsstandorte

In der Regionalen Plattform sind alle relevanten Informationen zu den einzelnen Kooperationsstandorten in Form von Steckbriefen hinterlegt, die über die Kartenauswahl aufgerufen werden können.

Mehr dazu

Raumverträglichkeitsprüfungen

Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein förmliches Verfahren, in dem die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird.

Mehr dazu
Luftbild von NRW hinterlegt mit Kartenausschnitt des LEP

LANDESENTWICKLUNGSPLAN

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen.

mehr dazu

Kontaktbox(en)

Unser Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter "Planung" mit aktuellen Infos rund um die Themen Regionalplanung und Regionalentwicklung

mehr dazu

Kontakt

Michael Bongartz

Referatsleitung
Staatliche Regionalplanung

bongartz@rvr.ruhr
+49 201 2069-563
Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen